Wohnungsvormerkung


MERKBLATT UND INFORMATION VOM ERSTKONTAKT BIS ZUM MIETVERTRAG

Schön, dass Sie sich für eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Augsburg Nord-Ost eG interessieren. Nachfolgend einige wichtige Informationen über den weiteren Ablauf von der Wohnungsvormerkung bis zum Mietvertrag. Bitte beachten Sie, dass wir keine Mietverhältnisse mit minderjährigen Personen eingehen!

WOHNUNGSVORMERKUNG:

Die Abgabe der Unterlage zur Wohnungsvormerkung ist kostenlos und unverbindlich. Die Angaben auf dem Fragebogen sind freiwillig, erleichtern uns jedoch, Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten zu können und erlauben uns eine entsprechend kurzfristige Kontaktaufnahme.
Die Abgabe Ihrer Vormerkung führt nicht automatisch zum Erhalt eines Wohnungsangebotes. Möglicherweise ist aufgrund des begrenzten Angebots mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Ihre Vormerkung ist für die Dauer eines halben Jahres gültig und wird nach Ablauf dieser Frist von uns vernichtet. Sofern Sie weiter Interesse an der Anmietung einer unserer Wohnungen haben, müssen Sie erneut eine Wohnungsvormerkung vorlegen. Sollten Sie in der Zwischenzeit anderweitig eine Wohnung gefunden haben, teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden Ihre Unterlagen dann unverzüglich vernichten. Die Speicherung der von Ihnen angegebenen Daten dient ausschließlich der weiteren Anbahnung und Betreuung eines Mietverhältnisses. Ein korrekter und vertraulicher Umgang nach den Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ist selbstverständlich.
Wenn Sie von uns ein Wohnungsangebot erhalten, vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns.
Wichtig: Bringen Sie bitte zu diesem Termin Ihren Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit Angabe der aktuell gemeldeten Wohnadresse mit.

WOHNUNGSBEWERBUNG

Sollte Ihnen die angebotene Wohnung zusagen, bitten wir um Einreichung der ggf. nach der Besichtigung ausgehändigten Bewerbungsunterlagen. Hierbei geben Sie uns Auskunft über die Personen, die mit Ihnen in die Wohnung einziehen werden, sowie über Ihre Bonität und Berufstätigkeit. Wir berücksichtigen bei der Wohnungsvergabe auch Bewerbungen mit negativen Merkmalen, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass unwahre Angaben oder eine Unterlassung gebotener Aufklärung definitiv zur Ablehnung der Bewerbung führt bzw. sogar eine Anfechtung oder fristlose Kündigung eines bereits abgeschlossenen Mietvertrags zur Folge haben kann.
Auch hier gilt: Die Abfrage und Speicherung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Abschlusses eines Mietvertrags sowie der späteren Betreuung des Vertragsverhältnisses.

WOHNUNGSVERGABE UND MITGLIEDSCHAFT

Nach einer etwaigen Wohnungszusage ist noch vor Anmietung der Wohnung Ihr Eintritt als Mitglied in die Wohnungsgenossenschaft Augsburg Nord-Ost eG zwingend erforderlich. Entsprechend der aktuell gültigen Satzung sind für die Anmietung einer Wohnung der Eintritt zu erklären und drei Geschäftsanteile à 150,- €, also 450,- € zu erwerben. Weiterhin ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 150,- € zu bezahlen. Die Hinterlegung einer Mietkaution als Sicherheitsleistung ist nicht vorgesehen.
Mit der Einzahlung der Genossenschaftsanteile und des Eintrittsgeldes - gesamt 600,- € - wird im Zug der „Neuvermietung“ die Vertragsabsicht beiderseits verbindlich bestätigt. Nach Abschluss der Mitgliedsaufnahme kann der endgültige Mietvertrag angefertigt und unterzeichnet werden.

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